Greener Burgbann


Geschichte der Greener Burg - Film von Joachim Müller Quelle YouTube (7:45 Minuten)



980 wird Gre(e)ne im Zusammenhang mit einer Burgbann-Verleihung erstmalig urkundlich erwähnt. Kaiser Otto II. schenkt den unter seiner Herrschaft stehenden Burgbann Greene – zusammen mit dem Burgbann von Gandersheim und Seesen - an das ihm eng verbundene Kloster/Stift Gandersheim.

 

10. bis 12. Jh. ist die Existenz der HÜBURG bei Greene – heute zugeordnet im Gemarkungsbereich Ippensen- belegt, die damals einzige Burganlage im engsten Bereich des Leinetals und somit eine strategische Ausgangslage.

Nach der Aufgabe der Besiedlung der HÜBURG im 12. Jh. entwickelten sich in den kommenden 200 Jahren verschiedene Herrschaftsbereiche. Das hiesige Gebiet gehörte zum Machtbereich des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen, der 1180 entmachtet wurde. In diesem Vakuum etablierten sich nachgeordnete Grafengeschlechter.

Eine Vormachtstellung kam dem Kloster Amelungsborn sowie den auch seit ca. 1130 existierenden Homburger Edelherrn zu, die unverändert Besitzungen in und um Greene hatten. Nach langwierigen Verhandlungen kam es bezüglich der Grundbesitzungen zwischen den Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem Ergebnis der weitgehenden Übertragung der Besitzverhältnisse auf die Homburger Edelherrn (Burg Homburg bei Stadtoldendorf). Diese bauten im 13. und 14. Jh. ihren Herrschaftsbereich aus.

Skizze Burg Greene von Hartmut Braun, Cremlingen Archiv: Heimatverein Greene


1308 vollendeten die Homburger zur Sicherung ihres Grundbesitzes den Bau der neuen Burg Greene. Die Leine war die Grenze des ostwärtigen Besitzpunktes der Homburger. Aufgrund des Burgbannrechts oblag die Oberhoheit über Besitzungen und Nutzungen der dort Wohnenden – in den Dörfern, Gerichten und allem Zubehör– dem Frauenstift Gandersheim.

 

1360 wird Edelherr Siegfried von Homburg (Herrschaftszeit 1309 – 1380) mit der Burg von der Äbtissin Luitgard von Gandersheim belehnt.

 

1409 stirbt das Geschlecht der Homburger Edelherrn aus. Edelherr Heinrich verfügt mit seinem letzten Willen zu Erben der Herrschaft die Herzöge Bernhard und Otto von Braunschweig und Lüneburg. Seine Gemahlin, geborene Gräfin Jeanette von Nassau, erhält neben anderen Besitzungen Burg Greene zur Leibzucht (Witwenrecht).

Sophie, Äbtissin zu Gandersheim, belehnt die v.g. Herzöge zu rechten Erbmannslehn mit allen Gütern; u.a. die Burg Greene.

1410 – 1414 lebt Schonette (Jeanette) von Homburg auf Burg Greene. Sie verehelichte sich zum 2. Mal mit Herzog Otto den Jüngeren von Braunschweig-Grubenhagen (Einbeck).

 

1421 wird die Ehe getrennt. Schonette begibt sich in die Obhut des Hochstifts Hildesheim. Sie vermacht ihre Leibzuchtsrechte an den Bischof von Hildesheim.

 

Nach dem Tod 1436 setzt das Bistum Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an Burg Greene unter Einschluss des gesamten Amtes durch.

 

1451 kommt es zu einem Vergleich zwischen den Braunschweiger Herzögen und dem Hochstift Hildesheim in Form der Wiederkaufsmöglichkeit der Burg und einstmals anderer Homburger Gebiete (Hohenbüchen und Lüthorst).

 

1499 erfolgt schließlich die rechtliche Übergabe und seit her ist Burg Greene Amtssitz eines herzoglichen Amtmanns.


1520 – 1549 erfolgen umfangreiche Verpfändungen von Burg und Amt an verschiedene Pfandnehmer. Die Herzöge erschlossen sich auf diese Weise ständige Einnahmen. Das betraf eine Großzahl solcher Burgen und Ämter im gesamten Herrschaftsbereich.

 

1553 kommt es zur vollständigen Zerstörung der 1308 erbauten Burg durch Graf Volrad von Mansfeld.

 

1554 sofortiger Wiederaufbau durch Herzog Heinrich den Jüngeren. Der Bauzustand entspricht der zeichnerischen Wiedergabe Merians im 17. Jh. Der Erstbau von 1308 ist insoweit in Form seiner Gesamtstruktur nicht belegt.

 

1629 – 1634 erneute Verpfändung von Burg und Amt an die Hansestadt Hamburg für 30000 Reichsthaler. Alle Beamte des Amtes wurden vom geleisteten Eid auf den Herzog entbunden. Alle Verwaltungsaufgaben wurden während dieser Zeit durch das >Hamburgische Amt Greene< wahrgenommen. Nach fünf Jahren Pfanddauer Rückgabe des Amtes/ Burg, da im Umfeld des 30-jährigen Krieges nur geringe Erlöse erzielt werden konnten.

 

1634 – 1636 Zugehörigkeit des Amtes zum Hoheitsbereich des Herzogs August von Celle im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg nach dem Tod Herzog Friedrich Ulrich von Wolfenbüttel. Während dieser Zeit Gemeinsamkeiten mit Einbeck und dem damaligen Fürstentum Grubenhagen unter der Obhut des Celler Herzogs. Dieser verstarb am 1. Oktober 1636.

 

1636 wieder Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Um diese Zeit erneute Beschädigungen der Burg im Verlauf des 30-jährigen Krieges. Die baulichen Anlagen wurden sehr in Mitleidenschaft gezogen. Gleichwohl konnte die Amtsverwaltung auf der Burg bis Ende des Jahrhunderts ausgeübt werden.

1694 – 1704  wurde der Neubau eines Amtshauses in der Ortslage unter  gleichzeitiger Verlagerung der Wirtschaftsgebäude aus dem Burgbereich umgesetzt. Es entstand die Herzogliche Domäne Greene.

 

1732 Marktrechtsverleihung an Greene.

 

1803 Das Reichsstift Gandersheim wird in ein Landesstift des Herzogtums Braunschweig umgewandelt; bleibt aber bestehen.

 

 

Greener Burg nm 30-jährigen Krieg. Skizze von 1709 – aus NLAWO VI Hs 13 Nr. 30

 


1806 Ende des Fürstentums und die Ämterverwaltung im bisherigen Umfang. Machtübernahme durch das Königreich Westphalen (Napoleonzeit).Greene wird ab dieser Zeit mit dem Zusatz „Flecken“ zitiert.

 

1810 Nach dem Tode der letzten Äbtissin Auguste Dorothee von Braunschweig wird das Stift durch die Regierung des Königreichs Westphalen aufgehoben; die Besitzungen der Krondomäne einverleibt.

 

1814 Wiederherstellung des Herzogtums Braunschweig unter dem ‚Schwarzen Herzog‘ Friedrich-Wilhelm nach der Niederlage Napoleons und Aufhebung des Westphälischen Königreichs.Neuordnung durch Verwaltungs- und Justizreform. Jetzt Kreisgericht Greene.

 

1825 Kreisamt Greene (Trennung von Justiz und Verwaltung).

1832 – 1833 Auflösung der Distriktbereiche. Greene gehörte rd. 500 Jahre zum Weserdistrikt mit der ‚Hauptstadt Holzminden‘. Neu- ordnung durch Herzogliche Kreisdirektionen.

Amt Greene wird in die Herzogliche Kreisdirektion Gandersheim eingegliedert und somit aus dem Weserbereich herausgelöst. Die Ämterstrukturen werden zunächst beibehalten.

Die Leine ist weiterhin die Grenze zum Amt Gandersheim.


 

 

1880 fanden Instandsetzungsarbeiten am Gemäuer des Burgareals durch Herzogliche Kammer statt.

 

1951 – 1952 Burgfestspiele auf dem Burgareal. Vorläufer der Gandersheimer Domfestspiele.

 

1953 – 1961 Burg Greene  Bundesweihestätte des Verbandes der Heimkehrer unter Beteiligung des Kulturwerks Bundesweihestätte Burg Greene.

 Aquarell-Gemälde von Clara Stromberg im Greener Heimatmuseum. Foto: Angela Kröger, Einbeck

 HEIMATVEREIN GREENE e.V. - 2017

Die umfassende geschichtliche Einordnung Greenes ist im Heimatmuseum Greene dokumentiert. Dort ist auch die 980 ausgestellte kaiserliche Urkunde in deutscher Übersetzung einsehbar.

 

 

1970 Flecken Greene grundbuchlicher Eigentümer der Burg.

 

1974 Neubildung der Einheitsgemeinde Kreiensen mit 15 Ortschaften einschließlich Flecken Greene.

 

1977 Auflösung des Landkreises Gandersheim; hiesiger Bereich in den Landkreis Northeim eingegliedert.

 

1980 1000-Jahrfeier Ortschaft Flecken Greene.

 

2008 Gründung des Fördervereins Greener Burg e.V.

 

2013 Fusion mit der Stadt Einbeck. Diese wird somit Eigentümer der Burg Greene, die ein hochkarätiges Baudenkmal darstellt.