Greene und seine Geschichte

Burg und Amt

980 wird Gre(e)ne im Zusammenhang mit einer Burgbann-Verleihung erstmalig urkundlich erwähnt. Kaiser Otto II. schenkt den unter seiner Herrschaft stehenden Burgbann Greene – zusammen mit dem Burgbann von Gandersheim und Seesen - an das ihm eng verbundene Kloster/ Stift Gandersheim, [des 852 gegründeten Kanonissen Stifts Gandersheim].

 

10. bis 12. Jh. Existenz der HÜBURG bei Greene, die damals einzige Burganlage im engsten Bereich des Leinetals und somit eine strategische Ausgangslage. So lange der Gegenbeweis nicht erbracht wird, muss sich die Bannverleihung auf diese Burg beziehen.

 

1021 Kaiser Heinrich II. schenkt dem Stift Gandersheim Grafenrechte in acht Gauen im nahen Umfeld, darunter den kleinen Grenigau, einem Untergau des Suilberigaus (um Einbeck).

 

1039 bestätigt Kaiser Heinrich III. diese Grafenrechte, die vermutlich mit dem Diakonat Greene identisch waren und den mehrere Dörfer im nahen Umfeld umschlossen haben. Bekannt unter dem Begriff ‚Greener Kirchspiel‘, das 12 Ortschaften umfasste.

 

1062 ist Greene als Brückenort an der Leine belegt. Über diese Brücke führte der im 10. Jh. dargestellte südliche Abzweig des Hellweges, der hier das Leinetal querte. Dadurch nimmt Greene im früh- und hochmittelalterlichen, überregionalen Straßensystem einen wichtigen Platz ein.

 

Mit Beginn der Urbarmachung des Leinetals tragen in besonderer Weise die Mönche des 1129 begründeten Klosters Amelungsborn bei. Den Grundstock im Greener Umfeld bildeten der damals bestehende Grundbesitz und Gerechtsame des Grafen von Northeim, die Nachfolger der Homburger Edelherrn, die Grafen von Everstein, Pyrmont, Schaumburg, das Reichsstift Gandersheim, Stift Nörten und Kloster Corvey.

 

Zwischen 1200 und 1400 trennten sich bis auf die Homburger Edelherrn die übrigen Grundherrn von ihren Besitzungen zugunsten des Klosters Amelungsborn. Die Zisterziensermönche machten in dieser Zeit das Leinetal in den Greener Leineauen fruchtbar.

 

1139 bereits wurden den Amelungsbornern Grundbesitz nebst Zubehör in Erzhausen durch Herzog Heinrich dem Löwen zugewiesen.

 

1158 schenkt der Bischof von Hildesheim Land; den Zehnt konnte Amelungsborn von der Kirche in Greene eintauschen.

 

1197 ist der Klosterhof in Erzhausen bezeugt, von dem die Ländereien des Klosters im hiesigen Bereich in den nachfolgenden Jahrhunderten verwaltet werden.

 

1272 tätigte das Kloster Amelungsborn weitere Erwerbungen wie Wald bei Bruchhof, die Greener Leinemühle und weitere Gerechtsame. Anzumerken in dem Zusammenhang ist, dass solche Erwerbungen im Greener Umfeld stets nur mit der Zustimmung der jeweiligen Äbtissin des Stifts Gandersheim zulässig und möglich waren. Infolge der seit 980 gewährten Burg-Bannrechte war das Stift ausschließlicher Grundeigentümer und Hoheitsträger. Es gewährte anderweitige Nutzungen durch Lehnsantragung.

 

Nach der Aufgabe der Besiedlung der HÜBURG im 12. Jh. entwickelten sich in den kommenden 200 Jahren verschiedene Herrschaftsbereiche (Dynastien). Das hiesige Gebiet gehörte zum Machtbereich des Sachsenherzogs Heinrich des Löwen, der 1180 entmachtet wurde. In diesem Vakuum etablierten sich nachgeordnete Grafengeschlechter.

Eine Vormachtstellung kam dem Kloster Amelungsborn sowie den auch seit ca. 1130 existierenden Homburger Edelherrn zu, die unverändert Besitzungen in und um Greene hatten.

Nach langwierigen Verhandlungen kam es bezüglich der Grundbesitzungen zwischen den Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem Ergebnis der weitgehenden Übertragung der Besitzverhältnisse auf die Homburger Edelherrn (Burg Homburg bei Stadtoldendorf). Diese bauten im 13. und 14. Jh. ihren Herrschaftsbereich aus.

 

1308 vollendeten die Homburger zur Sicherung ihres Grundbesitzes den Bau der neuen Greener Burg. Die Leine war die Grenze des ostwärtigen Besitzpunktes der Homburger.

Aufgrund des bereits mehrfach ausgeführten Burgbannrechts oblag die Oberhoheit über Besitzungen und Nutzungen der dort Wohnenden – in den Dörfern, Gerichten und allem Zubehör in Greene – dem Frauenstift Gandersheim.

 

1360 wird Edelherr Siegfried von Homburg (Herrschaftszeit 1309 – 1380) mit der Burg von der Äbtissin Luitgard von Gandersheim belehnt. Damit wird der Bau nach heutigem Verständnis rechtlich abgesegnet.

 

1409 stirbt das Geschlecht der Homburger Edelherrn aus. Letzter Edelherr Heinrich verfügt mit seinem letzten Willen zu Erben der Herrschaft die Herzöge Bernhard und Otto von Braunschweig und Lüneburg. Seine Gemahlin, geborene Gräfin Jeanette von Nassau, erhält neben anderen Besitzungen Burg Greene zur Leibzucht (Witwenrecht).

Sophie, Äbtissin zu Gandersheim, belehnt die v.g. Herzöge zu rechten Erbmannslehn mit allen Gütern, welche ihrem Stift durch den Tod des Edelherrn Heinrich von Homburg erledigt und verfallen seien und vom Stift zu Gandersheim zu Lehn gehen; u.a. das Schloss Greene.

 

1410 – 1414 lebt Schonette (Jeanette) von Homburg auf Burg Greene. Sie verehelichte sich zum 2. Mal mit Herzog Otto den Jüngeren von Braunschweig-Grubenhagen (Einbeck).

 

1421 wird die Ehe der beiden getrennt. Schonette begibt sich in die Obhut des Hochstifts Hildesheim. Sie vermacht ihre Leibzuchtsrechte an den Bischof von Hildesheim; dieser entrichtete dafür 4000 rhein. Gulden.

 

1419 und 1429 werden in weiteren Urkunden der jeweiligen Äbtissinnen zu Gandersheim Lehnrechte vergeben; die Burg Greene betreffend an Herzog Wilhelm zu Braunschweig-Wolfenbüttel.

 

1436 verstirbt Schonette kinderlos in Hildesheim. Das Bistum macht aufgrund der Leibzucht-Übertragung 1421 Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an Burg Greene unter Einschluss des gesamten Amtes geltend.

 

1445 fordern vergeblich der Braunschweiger Herzog Wilhelm der Ältere und seine Söhne Wilhelm und Friedrich die Rückgabe von Schloss/ Burg Greene und eröffnen ‚Feindseligkeiten‘ gegen Bischof Magnus von Hildesheim.

 

1451 kommt es zu einem Vergleich in Form der Wiederkaufsmöglichkeit der Burg und einstmals anderer Homburger Gebiete (Hohenbüchen und Lüthorst).

 

1496 erst kann das Recht des Wiederkaufs umgesetzt werden durch Zahlung von 12000 ungarischen Gulden. Wahrscheinlich fehlten bis dahin ausreichende Mittel zur Abwicklung des Rechtsgeschäftes.

 

1499 erfolgt schließlich die rechtliche Übergabe und seit her ist Burg Greene Amtssitz eines Braunschweigischen Amtmanns.

 

1520 – 1549 erfolgen umfangreiche Verpfändungen von Burg und Amt an verschiedene Pfandnehmer. Die Herzöge erschlossen sich auf diese Weise ständige Einnahmen. Das betraf eine Großzahl solcher Burgen und Ämter im gesamten Herrschaftsbereich.

 

1553 vollständige Zerstörung der 1308 erbauten Burg durch Volrad von Mansfeld.

 

1554 und nachfolgend Wiederaufbau durch Herzog Heinrich den Jüngeren. Der Bauzustand entspricht der zeichnerischen Wiedergabe Merians im 17. Jh. Der Erstbau von 1308 ist insoweit in Form seiner Gesamtstruktur nicht belegt.

 

1568 Offizielle Einführung des lutherischen Bekenntnisses im Fürstentum Braunschweig – Wolfenbüttel.

 

1629 – 1634 erneute Verpfändung von Burg und Amt an die Hansestadt Hamburg für 30000 Reichsthaler. Alle Beamte des Amtes wurden vom geleisteten Eid auf den Herzog entbunden. Alle Verwaltungsaufgaben wurden während dieser Zeit durch das >Hamburgische Amt Greene< wahrgenommen. Nach fünf Jahren Pfanddauer Rückgabe des Amtes/ Burg, da im Umfeld des 30-jährigen Krieges nur geringe Erlöse erzielt werden konnten.

 

1634 – 1636 Zugehörigkeit des Amtes zum Hoheitsbereich des Herzogs August von Celle nach dem Tod Herzog Friedrich Ulrich von Wolfenbüttel. Während dieser Zeit Gemeinsamkeiten mit Einbeck und dem damaligen Fürstentum Grubenhagen unter der Obhut des Celler Herzogs. Dieser verstarb am 1. Oktober 1636.

 

1636 wieder Fürstentum Wolfenbüttel im Herzogtum Braunschweig. Um diese Zeit erneute Beschädigungen der Burg im Verlauf des 30-jährigen Krieges. Die baulichen Anlagen wurden sehr in Mitleidenschaft gezogen. Der genaue Umfang ist nicht belegt.

 

1654 Dokumentation von Burg und dem Ort Greene durch die zeichnerische Darstellung von Merian. Das Bildwerk zeigt die Burg vor der Zerstörung entsprechend der Bauausführung von 1554.

 

1694 – 1704 Aufgabe der Burg als Amtssitz. Neubau eines Amtshauses in der Ortslage und gleichzeitig Verlagerung der Wirtschaftsgebäude aus dem Burgbereich. Neuerrichtung der Herzoglichen Domäne Greene.

 

1732 Marktrechtsverleihung an Greene.

 

1803 Das Reichsstift Gandersheim wird in ein Landesstift des Herzogtums Braunschweig umgewandelt; bleibt aber bestehen.

 

1806 Ende des Fürstentums und die Ämterverwaltung im bisherigen Umfang. Machtübernahme durch das Königreich Westphalen (Napoleonzeit). Greene wird ab dieser Zeit mit dem Zusatz „Flecken“ zitiert.

 

1808 Greene wird Canton im Leine-Departement. Neugliederung der Amtsbereichsorte. Delligsen wird eigenständiger Cantons-Ort.

 

1810 Nach dem Tode der letzten Äbtissin Auguste Dorothee von Braunschweig wird das Stift durch die Regierung des Königreichs Westphalen aufgehoben; die Besitzungen der Krondomäne einverleibt.

 

1814 Wiederherstellung des Herzogtums Braunschweig unter dem ‚Schwarzen Herzog‘ Friedrich-Wilhelm nach der Niederlage Napoleons und Aufhebung des Westphälischen Königreichs. Neuordnung durch Verwaltungs- und Justizreform. Jetzt Kreisgericht Greene.

 

1825 Kreisamt Greene (Trennung von Justiz und Verwaltung).

 

1832 – 1833 Auflösung der Distriktbereiche. Greene gehörte rd. 500 Jahre zum Weserdistrikt mit der ‚Hauptstadt Holzminden‘. Neuordnung durch Herzogliche Kreisdirektionen. Amt Greene wird in die Herzogliche Kreisdirektion Gandersheim eingegliedert und somit aus dem Weserbereich herausgelöst. Die Ämterstrukturen werden zunächst beibehalten.

Die Leine ist weiterhin die Grenze zum Amt Gandersheim.

 

1850 Amtsgericht Greene. Nur noch Justiztätigkeiten. Das Amt als Verwaltungsinstanz wird aufgelöst.

 

1856 Einrichtung einer eigenen Wasserversorgung für die Häuser rings um die Burg.

 

1863 Erste Apotheke im Flecken Greene

 

1864 Fertigstellung der Eisenbahntunnels bei Ippensen und Bruchhof/ Naensen.

 

1865 Einweihung Greener Viadukt und Eröffnung der Eisenbahnstrecke Kreiensen-Holzminden. Wiesenbewässerungsregelung parallel zur Leine bis Erzhausen.

 

1867 Kaffeehaus und Bierschänke oberhalb der Burg – Beginn der späteren Burggaststätte.

 

1880 Instandsetzungsarbeiten am Gemäuer des Burgareals durch Herzogliche Kammer.

 

1951 – 1952 Burgfestspiele auf dem Burgareal. Vorläufer der Gandersheimer Domfestspiele.

 

1953 – 1961 Burg Greene wird Bundesweihestätte des Verbandes der Heimkehrer unter Beteiligung des „Kulturwerks Bundesweihestätte Burg Greene“.

 

1967 Amtsgericht Greene wird in das Amtsgericht Gandersheim eingegliedert.

 

1970 Flecken Greene wird grundbuchlicher Eigentümer der Burg.

 

1974 Neubildung der Einheitsgemeinde Kreiensen mit 15 Ortschaften einschließlich Flecken Greene.

 

1977 Auflösung des Landkreises Gandersheim; hiesiger Bereich in den Landkreis Northeim eingegliedert.

 

1980 1000-Jahrfeier Ortschaft Flecken Greene.

 

2008 Gründung des Fördervereins Greener Burg e.V.

 

2013 Fusion mit der Stadt Einbeck. Diese wird somit Eigentümer der Burg Greene, die ein hochkarätiges Baudenkmal darstellt.

 

 

HEIMATVEREIN GREENE e.V. - Stand 2017