Entstehung der spätmittelalterlichen Burg Greene

Abwägung der zahlreichen Erwähnungen und Einordnung des Entstehungsjahres von Jürgen Sander Mai 2020

In der Literatur hat sich die Jahreszahl 1308 eingeprägt und durchgesetzt und als maßgeblichen Entstehungszeitpunkt benannt.1 Diese zeitliche Einordnung bedarf einer Neubewertung, wie die nachfolgenden Ausführungen belegen.

 

Dazu muss auf die Burgbannverleihung im Jahr 980 zurückgegriffen werden. Wenngleich der Standort der (damaligen) Burg nicht näher definiert ist, wird die Existenz einer Burg im hiesigen Bereich durch eine Urkunde Kaiser Otto II. vom 12.März 980 eindeutig belegt.2

 

Um Greene herum sind zwei Burgen zu bewerten. Die offensichtlich im 12.Jh. aufgegebene Hüburg hat sich in archäologischen Fachkreisen als frühmittelalterliche Fluchtburg mit einem Burg(bann-)bezirk heraus kristallisiert. Dieser befestigte Wohn-, vermutliche Adelssitz des 10. Jh., auf den die kaiserliche Urkunde abstellt, wird dem Stift (Kloster) Gandersheim ‚übereignet‘. Damit gehen alle Eigentums- und Nutzungsrechte und weitergehende Verpflichtungen auf das 852 gegründete Kloster über. Das beinhaltet somit die ‚Zwangsgewalt‘ über die umliegend wohnende, der Burg verfassungsmäßig zugeordnete, Bevölkerung. Die Fortsetzung findet sich in der späteren Amtsverwaltung, dessen „Überschüsse“ ausschließlich dem Kloster zufielen, was somit zum Unterhalt des dort lebenden Konvents beitrug.

 

Die Schenkung des mit dem Burgbann verbundenen Nutzungs- und Abgaberechts ist in mehrfacher Hinsicht für die hiesige Ortsgeschichte von besonderer Bedeutung. Für mehr als ein halbes Jahrtausend war die im Umfeld der Burg lebende Bevölkerung gewissermaßen vom Kloster Gandersheim abhängig. Die Intensität dieser Bindung wandelte sich im Laufe dieser Zeit; vor allem dadurch, dass der Besitzanspruch des hohen Adels – im hiesigen Bereich vor allem die der Edelherren von Homburg – diese Bindung lockerte.

 

Die Entstehung der spätmittelalterlichen Burg Greene wird in historischen Unterlagen zum Beginn des 14. Jh. angegeben, wie eingangs herausgestellt. Diese Neuerrichtung hing vom Segen des Klosters Gandersheim ab und verschaffte dem Kloster gewisse Einnahmen. Die notwendige Zulassung der Neuerrichtung der Burg Greene ist somit eine Fortsetzung des Burgbann-Rechts.

 

So lange kein anderweitiger Nachweis – vorzugsweise durch archäologische Ausgrabungen – für eine weitere Burgvariante erbracht wird, muss davon ausgegangen werden, dass die HÜBURG jene Burgstätte war, die 980 urkundlich mit der Verleihung des Greener Burgbannes identisch ist. Grenzeinteilungen heutiger Vorstellungen bestanden damals nicht, da alles Land dem obersten Fürsten gehörte.

 

Von der Hüburg, auf dem Knollenberg zwischen Greene und Ippensen gelegen, sind heute nur noch einige Reste von Wall und Fundamenten zu finden. Unter der Leitung des Archäologen Dr. Klaus Grote, Göttingen fanden Ausgrabungen am einstigen Standort statt (1965, 1980, 1986). Die Ergebnisse sind in den „Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte“, 1987, veröffentlicht.3 Die Existenz der Burg wird zwischen 800 bis 1100 eingeordnet. Die Grabungsergebnisse bezeugen eine dauerhafte Besiedlung ab dem 10. Jh. Mitte des 12. Jh. ist vermutlich die Innenbesiedlung aufgegeben als Folge der politischen und grundherrschaftlichen Umstrukturierungen.

 

Nach der Gründung des Zisterzienser Klosters Amelungsborn in der ersten Hälfte des 12. Jh. wurde das ca. 20 Km westlich von Greene im Nahbereich von Stadtoldendorf gelegene Kloster bis zum Anfang des 14. Jh. neben dem Stift Gandersheim wichtiger Grundherr in und um Greene. Die Amelungsborner Mönche machten große Teile des Leinetals im hiesigen Bereich urbar und erreichten durch Schenkungen und Grunderwerb große Besitzungen.4

 

Gegen Ende des 13. Jh. besaß das Kloster Amelungsborn ca. 125 Hektar Ackerland in Greene und darüber hinaus Zehnt-, Holz- und Weiderechte sowie die Mühle in Greene. Ab dem 14. Jh. verkauften und vertauschten die Mönche ihren Besitz in Greene allmählich mit den Edelherren von Homburg, dessen Stammsitz in unmittelbarer Nähe des Klosters Amelungsborn gelegen ist. So wurden die Letzteren schließlich die beherrschenden Grundeigentümer an der Leine. Sie rundeten ihren Verantwortungs- und somit Einflussbereich zwischen Weser und Leine ab. Wohlgemerkt hing „Greene“ mit dem entsprechenden Umfeld stets am Segen und Einvernehmen des Gandersheimer Frauenklosters ab.

 

An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Edelherren zur Sicherung ihrer Besitzverhältnisse am östlichsten Punkt ihres Herrschaftsbereichs die besagte Burg Greene errichten ließen.

 

Wie aus den nachfolgenden Erkenntnissen zu schließen ist, haben sie weder ein Einvernehmen mit dem Kloster Amelungsborn mit damals noch im großen Umfang bestehenden Besitzverhältnissen eingeleitet noch mit dem Kloster Gandersheim , dem hier die Oberhoheit zu den Grundbesitzverhältnissen zustand, verhandelt, sondern „einfach mal so eine Burg“ errichtet. Schließlich waren sie nur Lehnsberechtigte über ihre Besitzungen, was damals offensichtlich völlig untergegangen ist. Es stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, wann war das genau? Die Urkundenbestände im zuständigen Niedersächsischen Landesarchiv in Wolfenbüttel aus beiden Einrichtungen geben derzeit keinen Aufschluss. Aber so einige Erkenntnisse lassen sich rekonstruieren.

 

In einem Beitrag zur „Geschichte der Burgruine Homburg“ wird herausgestellt, dass die Greener Burg 1300 entstanden ist zur Sicherung der Ostgrenze ihres Herrschaftsbereichs.5

 

Als weiteres ‚Einrichtungsjahr‘ folgt 1306. Bestätigungen bzw. Ausführungen mit dieser Jahreszahl finden sich in Buchausgaben von Dr. Kronenberg, Bad Gandersheim über die Greener Burg. Jedoch ohne nähere Konkretisierungen.6

 

Diese sind schließlich zu finden in einem Beitrag von Hermann Dürre. Denn 1306 fanden

 

Güteverhandlungen zwischen dem Kloster und den Edelherren statt und hier ist verbrieft, dass „sich die Mönche mit der Errichtung der homburgischen Feste (Schloss, Burg) Greene einverstanden erklären und Einsprüche gegen Entschädigung fallen lassen“.7

Auch die Jahreszahl 1306 für den Bau der Greener Burg wird bekräftigt in den Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens zum Thema „Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg“ von Georg Schnath.8

 

In dem Schriftwerk „Regionalkarte zur Geschichte und Landeskunde Niedersachsen, Einbeck/ Seesen“ ist erklärt, dass 1306 Amelungsborn für den Bau der Burg Greene abgefunden wurde.9

 

Diese Darstellungen machen deutlich, warum die Homburger Edelherren zielgerichtet vorgegangen waren. Die Anlage eines festen Schlosses war Voraussetzung für die Aufrichtung ihrer Herrschaft und rechtfertigte ihr offensichtlich eigenmächtiges Vorgehen. Nur so glaubten sie, sich gegen die mächtigen Großgrundbesitzer in der Greener Börde durchsetzen zu können. Das belegt also, dass die Greener Burg vor 1306 schon existierte.

 

Zu beurteilen ist schließlich eine Urkunde aus dem Jahr 1308, in der Bodo von Homburg als damaliges Oberhaupt der Herrschaft bekundet, „sich mit dem Abt von Amelungsborn wegen des von den Homburgern bei Greene erbauten >Castrum< geeinigt zu haben“.10 Hier wird offenbar als Entstehungszeit das Jahr 1308 ‚festgeschrieben‘.

 

Holzstich von Burg Greene um 1600
Holzstich von Burg Greene um 1600

Aus verschiedenen Veröffentlichungen nachstehenden Umfangs ergibt sich ein neues und realistischeres Datum des Entstehungsjahres. In den Braunschweiger Anzeigen vom 5. Mai 1759 wird die »Geschichte von Greene« abgedruckt. Dort heißt es u.a.: „Das alte Schloss Grene (nur ein ‚e‘) errichteten die edlen Herren von Homburg und brachten den Bau im Jahr 1295 zu Ende“.11 Gleich drei weitere Berichte enthalten auch dieses Datum. Der Theologe und Schriftsteller Venturini beschreibt in seinem Werk „Das Herzogtum Braunschweig in seiner vormaligen und gegenwärtigen Beschaffenheit“ über das Amt Greene und hält für die Erbauung der Burg auch das Jahr 1295 fest.12 Ein weiterer Beleg findet sich in den „Geschichten und Sagen von Stadt und Land Braunschweig“ im Jahr 1881: „Die Zeit der Erbauung der noch in Trümmern vorhandenen Burg Greene fällt ins Jahr 1295“.13 Schließlich wird in einem Bericht über das frühere Amt Greene auf die im Jahr 1295 errichtete Burg verwiesen.14

 

Urkundlich belegt ist, dass aufgrund des Burgenneubaues in Greene die um 1360 regierende Äbtissin Lutgardis von Gandersheim das Lehen an der Burg dem Homburger Edelherr Siegfried zusprach.15 Allerdings brauchten die Homburger 65 Jahre, um den Bau zu legalisieren und sich als Berechtigte belehnen zu lassen. Ein solcher Akt ist (war) stets mit einer Huldigung gegenüber dem Oberhoheitsberechtigten verbunden. In diesem Zusammenhang erkennt man auch die einstige Machtstellung des reichsunmittelbaren Frauenstiftes zu Gandersheim.

 

Aufgrund der dargestellten Umstände und der verschiedenartigen Zeiteingrenzungen ist die tatsächliche Entstehung der Burg Greene in das 13. Jh. vorzuverlegen.

 

Um das Gesamtbild zu komplettieren, müssen die kriegerischen Ereignisse der Zeit um 1553 und weiter die Geschehnisse des 30-jährigen Krieges (1618-1648) einbezogen werden. In beiden Epochen wurden die baulichen Anlagen der Entstehungszeit in starke Mitleidenschaft gezogen.16 Die Zeichnung des »Merian - Stichs« aus der Zeit um 1640 gibt schon den Zustand nach dem Wiederaufbau nach 1553 wider.

 

Aufgrund dieses Bauzustandes hat der Heimatverein Greene eine Computersimulation über den Nachfolgerbau anfertigen lassen.17 Dieses imposante Bauwerk ist dann nach den Kriegsereignissen bis 1648 mehr und mehr dem Verfall preisgegeben gewesen. 1704 endeten schließlich die Bewohnbarkeit auf der Burg und damit die Verlegung des Amtssitzes in das neu errichtete Amtshaus mit dem Domänen-Wirtschaftshof in der Ortslage.

 

Festzuhalten ist, dass von den sechs einstigen Burganlagen der Homburger, dessen Geschlecht 1409 ausgestorben ist, die Greener Burg heute die noch am besten erhaltene bauliche Einrichtung aus damaliger Zeit ist.

 

Computersimulation von J. Weidlich, Einbeck
Computersimulation von J. Weidlich, Einbeck

Ausführlicher Artikel von Jürgen Sander Mai 2020 steht zum Download bereit.

 

Download
Entstehung der spätmittelalterlichen Burg Greene
Ein Beitrag der Ortsheimatpflege Greene von Jürgen Sander Mai 2020
Entstehungsjahr Burg Greene.pdf
Adobe Acrobat Dokument 646.2 KB

Anmerkungen:

 

1.1 DÜRRE, H,: Die Regesten der Edelherren von Homburg. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, Hannover, 1880, Nr. 204, Urk. vom 16. Juli 1308.
1.2 KNOLL, Fr.:
Topographie des Herzogtums Braunschweig, S. 108.
1.3 STEINACKER, K,:
Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums Braunschweig, Kreis Gandersheim, 1910,S.437.
1.4 KLEINAU, H.:
Geschichtliches Ortsverzeichnis des Landes Braunschweig,1967, Nr. 746.
2 MGH DD O II, Nr. 214 . In: Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser – Herausgegeben von der Gesellschaft für ältere Deutsche Geschichtskunde, 2. Band, erster Teil. Die Urk. Otto II. Hannover, Hahnsche Buchhandlung 1888. LAST, M.:
1000 Jahre Greene, 1980. Vortrag anlässlich der 1000. Wiederkehr der ersten urkundlichen Erwähnung des historischen Ortsteils Greene, Archiv Heimatverein Greene.
3 GROTE, K.,:
Die Hüburg bei Greene. Eine früh- bis hochmittelalterliche Burganalge im mittleren Leinetal. In: Nachrichten aus Niedersachsens Urgeschichte, 1987, Band 56, S. 175 ff.
4 RUSTENBACH, R.:
Die Geschichte des Klosters Amelungsborn. In: Braunschweigisches Jahrbuch VIII, 1909, S. 89. Die Erwerbungen und Urbarmachungen im Bereich der Greener Leineaue.
5 MEYER, M.: Geschichte der Burgruine Homburg und deren Besitzer den Edelherren von Homburg.
6 KRONENBERG, K, Dr.: Verfallene Ritterburgen um Gandersheim, 1962 und Wanderungen um Gandersheim, 1965, S. 242.
7 DÜRRE, H. (wie Anm. 1) Die Regesten der Edelherren von Homburg. RHO Nr. 204.
8 SCHNATH, G.:
Die Herrschaften Everstein, Homburg und Spiegelberg, Band 7, 1922, S. 22.
9 Institut für Historische Landesforschung der Uni Göttingen: Regionalkarte zur Geschichte und Landeskunde Niedersachsens, 2011, S. 18.
10 DÜRRE, H. (wie Anm. 7): RHO Nr. 206.
11 HARENBERG, J.:
Geschichte von Greene, In: Braunschweiger Anzeigen, 1759, 36. Stück, S. 600 ff.
12 VENTURINI, K.H.G.:
Das Herzogtum Braunschweig in seiner vormaligen und gegenwärtigen Beschaffenheit, 1881, S. 204.
13 GÖRGES, W. und SPEHR, F.:
Geschichten und Sagen von Stadt und Land Braunschweig, 1891, S. 304.
14 Zeitschrift „Braunschweigische Heimat“, 1921, S. 56.
15 DÜRRE
, H. (wie Anm. 7): RHO Nr. 280, Urk. vom 16. Juni 1360.
16 Große Zerstörungen an den Gebäuden durch Volrad von Mansfeld 1553 – verbunden mit dem Wiederaufbau durch Herzog Heinrich den Jüngeren und die späteren Beschädigungen während des 30-jährigen Krieges. Eine historische Stichzeichnung von MERIAN um 1640 stellt den einzigen Beleg des gesamten Bauwerks aus dieser Zeit dar.
17 Computersimulation von J. WEIDLICH, Einbeck, 2004, Archiv Heimatverein Greene.

 

Burg Greene

Der Aufgang zur Burg ist hier von der Malerin Clara Stromberg/ Kuhlmann in authentischer Weise festgehalten. Die baulichen Anlagen im Burgbereich sind erst im 19. Jh. entstanden, allesamt in Fachwerkbauweise, wie sie heute noch vorhanden sind.

 

Rund 400 Jahre – von Anfang des 13. Jh. bis Anfang 18. Jh. – war die Burg bewohnt und diente ab dem 15. Jh. als Amtssitz des früheren Herzogtums Braunschweig- Wolfenbüttel. Mit der Aufgabe der Burgnutzung 1704 sind auch sämtliche Wirtschafts- und Wohneinheiten im Umfeld der Burg aufgegeben und vollends beseitigt worden. Aufgrund des Ergebnisses der Braunschweigischen Landes-Vermessung, die in Greene 1757 stattfand, sind zu dem Zeitpunkt keinerlei Gebäude mehr im Burgbereich erhalten geblieben. Bekanntlich entstand in Ortsnähe ein neues Domänen- Areal mit allen Wirtschaftsgebäuden.

 


Hier nun die geschichtliche Entwicklung Greenes in zusammengefasster Form und die Herausstellung der Bedeutung der einstigen Ritterburg:

 

Greene wird 980 im Zusammenhang mit einer Burgbann-Verleihung erstmalig urkundlich erwähnt. Kaiser Otto II. schenkt den unter seiner Herrschaft stehenden Burgbann Greene an das ihm eng verbundene Kloster/ Stift Gandersheim.

 

Zur Urbarmachung des Leinetals trugen in besonderer Weise die Mönche des 1129 gegründeten Klosters Amelungsborn bei. Durch Erwerbungen und Schenkungen von Grundbesitz sicherten sie sich großen Einfluss. Zwischen 1200 und 1400 trennten sich bis auf die Homburger Edelherren die übrigen Grundherrn von ihren Besitzungen zugunsten des Klosters Amelungsborn. Beiden ‚Parteien’ kam eine große Vormachtstellung zu, da beide umfangreiche Besitzungen in und um Greene hatten.

 

Nach langwierigen Verhandlungen kam es zwischen den Beteiligten zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem Ergebnis der weitgehenden Übertragung der Besitzverhältnisse auf die Homburger Edelherrn. Diese bauten im 13. und 14. Jh. ihren Herrschaftsbereich aus. So errichteten sie um 1300 zur Sicherung ihres Grundbesitzes die Burg oberhalb Greenes. Die Leine war die Grenze des ostwärtigen Besitzpunktes der Homburger. Edelherr Siegfried von Homburg (Herrschaftszeit 1309 – 1380) wird 1360 mit der Burg von der Äbtissin Luitgard von Gandersheim aufgrund des Burgbannrechts belehnt.

 

1409 stirbt das Geschlecht der Homburger Edelherrn aus und der letzte Edelherr Heinrich verfügt mit seinem letzten Willen zu Erben der Herrschaft die Herzöge Bernhard und Otto von Braunschweig und Lüneburg. Seine Gemahlin, geborene Gräfin Jeanette [Schonette] von Nassau, erhält neben anderen Besitzungen Burg Greene zur Leibzucht (Witwenrecht). Sie lebt von 1410 bis 1414 auf Burg Greene und verehelicht sich zum 2. Mal mit Herzog Otto den Jüngeren von Braunschweig-Grubenhagen (Einbeck).

 

Diese Ehe wird bereits 1421 getrennt. Schonette begibt sich in die Obhut des Hochstifts Hildesheim. Sie vermacht ihre Leibzuchtsrechte an den Bischof von Hildesheim.

 

1436 verstirbt Schonette kinderlos in Hildesheim. Das Bistum macht aufgrund der Leibzucht-Übertragung Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an Burg Greene unter Einschluss des gesamten Amtes geltend.

 

1451 kommt es zu einem Vergleich in Form der Wiederkaufsmöglichkeit der Burg und einst-mals anderer Homburger Gebiete. Die rechtliche Übergabe erfolgt schließlich erst 1499 und seit- dem ist Burg Greene Sitz eines Braunschweigischen Amtmanns.

 

1553 kam es zur vollständigen Zerstörung dieser Burg durch Volrad von Mansfeld. Gleich darauf ließ Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig-Lüneburg die Burg wieder aufbauen. Der Bauzustand entspricht der zeichnerischen Wiedergabe der Schnittzeichnung Merians im 17. Jh. Der Erstbau von 1300 ist insoweit in Form seiner Gesamtstruktur nicht belegt.

Infolge des 30-jährigen Krieges im 17. Jh. erlitt die Burg erneute Beschädigungen. Verschiedene bauliche Anlagen „wurden sehr in Mitleidenschaft“ gezogen. Der Umfang ist nur andeutungsweise skizziert. 1704 kam es zur Aufgabe der Burg als Amtssitz durch den Neubau eines Amtshauses in der Ortslage und gleichzeitige Verlagerung (Aufgabe) der Wirtschaftsgebäude im Burgbereich.

 

Ab 1952 gab es die ersten Burgfestspiele auf dem Burgareal. Sie sind die Vorläufer der Gandersheimer Domffestspiele.

 

Bundesweihestätte Burg Greene

Von 1953 bis 1961 wird Burg Greene Bundesweihestätte des Verbandes derr Heimkehrer unter Beteiligung des „Kulturwerks Bundesweihestätte Burg Greene“.

 

1980 begeht die Ortschaft Flecken Greene ihr 1000-jähriges Jubiläum, nachdem sie bereits 1974 in die neu gegliederte Gemeinde Kreiensen aufgegangen war.

 

2013 kommt es schließlich zur Fusion mit der Stadt Einbeck. Diese ist somit erstmals Eigentümer einer eigenen Burg, die ein hochkarätiges Baudenkmal darstellt.

Führungen Burg Greene •  Horst Schiffner • Mozartstr. 77 • 37574 Einbeck • Tel.:05561-4127

 

Einbeck Marketing • info@einbeck-marketing.de • 05561-3131923

Holzkreuz an der Südseite

Ein neues Holzkreuz ziert die Südseite am Fuße der Burgruine Greene, dass aufgrund der Initiative des Fördervereins Greener Burg durch einen Lamspringer Tischlermeister unlängst dort angebracht wurde. Es ist einer von drei Mahnmal-Standorten von Holzkreuzen im Burgbereich, die ihren Ursprung dem früheren Wirken des Heimkehrer-Ortsverbandes Greene verdanken.

 

Das erste Mahnmal in Form eines schlichten Birkenstamm-Kreuzes wurde bereits 1951 durch den hiesigen Heimkehrer Verband errichtet. 1952 fanden in der neuen Bundesrepublik Deutschland die groß angelegten Kriegsgefangenen – Gedenkwochen zur Freilassung der deutschen Gefangenen in russischen Kriegsgefangenen-Lagern statt. Das Ergebnis waren sieben Millionen Unterschriften, zusammengestellt in besonderen Ortslisten und nach Bundesländern geordnet. Dieses Gesamtwerk wurde Bestandteil auf der Greener Burg als zentrale Gedenkstätte des Verbandes der Heimkehrer, die als »Bundesweihestätte Burg Greene« 1953 eingerichtet wurde. Seit 1961 befinden sich diese Listen im Stadtarchiv von Goslar.

 

Ein zweites Holzkreuz an anderer Stelle auf dem Burgareal wurde 1954/55 verwirklicht und durch einen Gedenkstein ergänzt.

 

Nach der Auflösung der Bundesweihestätte 1961 – auch infolge eigentumsrechtlicher Belange – mussten auch die Gedenkeinrichtungen aufgegeben werden.

 

 

 

 

 

Der Heimkehrer-Ortsverband Greene errichtete daraufhin als sogenannten dritten Mahnmal-Standort 1962 ein schlichtes Holzkreuz am gegenüberliegenden Waldrand, von dem ein guter Einblick auf das Burgareal bestand.

 

Dieser Standort wurde bis 1985 beibehalten. Dann montierte man dieses Holzkreuz an der Südseite des Burgturms an. Dort verharrte es nochmals 35 Jahre; zwischenzeitlich wurde es mehrfach farblich aufgefrischt.

 

Die Installierung des Mahnmal-Kreuzes auf das Burggelände war auch deshalb problemlos möglich geworden, weil die Gemeinde Greene 1970 Eigentümer der Burg und des Areals geworden war. 1974 gelangte die Burg infolge der gebietlichen Neuordnung in das Eigentum der Gemeinde Kreiensen und schließlich ist seit 2013 die Stadt Einbeck als Rechtsnachfolger nunmehriger Eigentümer. Die Belange der Betreuung der Burg und des Umfeldes nimmt der seit 2008 gegründete Förderverein Greener Burg wahr.

 

Nach nunmehr 58 Jahren wurde auch dieses schlichte Holzkreuz an der gleichen Stelle am Burg Turm durch ein neues Kreuz in gleicher Ausführungsart und Größenumfang ersetzt.